Flurbereinigung in Sielhorst
(Die Verkoppelung)
Am 10. Januar 1963 erfolgte der Einleitungsbeschluß für das Flurbereinigungsverfahren Sielhorst durch das Amt für Agrarordnung in Minden. Vorausgegangen war im Jahr 1962 eine Aufklärungsversammlung , dazu waren alle Teilnehmer der T. G. (Teilnehmergemeinschaft) geladen. In dieser Vollversammlung wurde folgender Vorstand gewählt: Hodde Wilhelm 84 , Knost August 26 , Klingsiek Heinrich 113, Schlottmann Wilhelm 9 , Spreen August 43 , Wietelmann, August 55. Nach dem Tode von August Knost nahm Fritz Huck dessen Stelle ein. In der Sitzung des Vorstandes am 1. März 1963 wurde August Spreen, Sielhorst 43, zum Vorsitzenden der T. G. Sielhorst gewählt. Als erstes wurde ein Wege- und Gewässerplan aufgestellt. Der alte Zustand der Gemarkung Sielhorst wurde in Luftaufnahmen festgehalten. Sie sind im Stadtarchiv in Rahden hinterlegt. In Verhandlungen mit dem Kreis Lübbecke konnte ein umfangreiches Kreisstraßennetz durch Um- und Neubau geschaffen werden. Insgesamt wurden etwa 6 ha Grundstücke benötigt. Die T.G. konnte durch den Ankauf von 5,75 ha - pro m² bezahlte der Kreis 2 DM - den Grunderwerb sicherstellen. Arg sah es auch im Wirtschaftswegebau aus. Außer zwei überörtlichen Straßen ( Langendamm und Straße Lütkenloh nach Varl ) gab es kaum befestigte Wirtschaftswege. Insgesamt wurden 36,3 km Wirtschaftswege befestigt. Für einige Wege mußte wegen des anmoorigen Untergrundes eine Sondergenehmigung zum verstärkten Ausbau eingeholt werden. Bei allen Wegen wurde neben der 3m breiten Fahrbahn an jeder Seite ein

Baggerarbeiten bei der Verkoppelung
befestigter 50 Zentimeter breiter Streifen ausgewiesen, der durchweg mit Abraum ausgefüllt wurde. Damit wurde den immer größer werdenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen Rechnung getragen. Der Ausbau der K 765 war überraschend vor Einleitung der Flurbereinigung erfolgt. Im Zuge der Flurbereinigung hätten sich hier bessere Möglichkeiten ergeben. Das betrifft besonders die Brückenbauwerke Kleiner Dieckfluß und Großer Dieckfluß sowie auch die Straßenführung bei Wagenfeld. Das Landesstraßenbauamt ließ sich von der T.G. einen vier Meter breiten Streifen westlich der 765 ausweisen, insofern keine Bebauung im Wege war. Der Preis pro m² betrug auch hier 2 DM. Vielleicht war dies ein Beitrag der T. G. für einen zukünftigen Radweg.
Festsetzung des Zuschusses
Oppenwehe und ein Teil von Pr. Ströhen gehörten zum Oppenweher Flurbereinigungsverfahren. Diesem Verfahren waren 90% an Zuschüssen bewilligt worden. Auch zum Sielhorster Verfahren gehörte ein Teil von Pr. Ströhen. Der überwiegende Teil von Pr. Ströhen blieb unbereinigt. Sielhorst mit dem Teilstück von Ströhen waren nur 80% an Zuschüssen bewilligt worden.
Im Jahre 1966 platzte in Düsseldorf die regierende Koalition. Der zuständige Minister für die Flurbereinigung, Gustav Niermann, mußte abtreten.
Der Vorsitzende der T. G., August Spreen, Sielhorst 43, berichtet aus dieser Zeit:
"Noch am selben Tag nach der Schule besorgte ich mir die Telefonnummer von Minister Niermann in Düsseldorf, nachdem ich mit den Leuten von der Flurbereinigung in Minden gesprochen hatte, die mir aber nicht helfen konnten. Daraufhin habe ich in Düsseldorf angerufen. Ich hatte Glück und bekam den Minister gleich ans Telefon. Er sagte mir, er sei dabei, seinen Schreibtisch abzuräumen, und wenn wir in der Sache noch etwas erreichen wollten, müßte er den Antrag bis zum nächsten Morgen haben. Dann würde er dafür Sorge tragen, daß sein Nachfolger den Antrag befürwortet auf den Schreibtisch bekäme.
Ich habe mich an die Schreibmaschine gesetzt und den Antrag auf einen Zuschuß von 90% gestellt, natürlich mit dem Hinweis, daß, was für den Ströher Teil von Oppenwehe gelte, auch für Sielhorst gelten müsse. Kurz nach 17 Uhr war ich auf der Post. Ich mußte durch den Hintereingang. Der Brief wurde noch per Eilboten nach Düsseldorf zugestellt. Am nächsten Tag habe ich mich bei Minister Niermann nach dem Brief erkundigt. Er bestätigte den Erhalt, und daß er ihn befürwortet weitergereicht hätte".
Der Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten leitete meinen Antrag am 12.12.1966 an das Landesamt Westfalen für Flurbereinigung und Siedlung in Münster zur Berichterstattung weiter. Dies erfolgte mit dreiseitigem Schreiben am 8.2.67. Ich erhielt eine Abschrift, es blieb zunächst bei 80% Zuschuß für Sielhorst. Mit Schreiben vom 6.3.67 teilte der Minister mit, daß nur nach speziellen Kostenanschlägen und Finanzierungsplänen der Zuschuß bemessen werden könne. Mit der Hilfe des Amtes für Flurbereinigung in Minden stellten wir die höheren Kosten des Ausbaues der Wasserläufe zusammen und reichten sie dem Landesamt ein.
Mit Verfügung vom 28.10.71 hatte das Landesamt Nordrhein-Westfalen in Münster den Zuschußsatz für das Verfahren Sielhorst auf 90 % festgesetzt. Zugrunde gelegt wurden zuschußfähige Ausführungskosten in Höhe von 5.832.760 DM. Das bedeutete für den einzelnen Beteiligten eine Kostenersparnis von 10 %.
Anmerkungen zur Besitzeinweisung für die neuen Pläne
Nach der Einleitung des Verfahrens, fand zunächst eine Schätzung der alten, in das Verfahren eingebrachten Stücke statt. Die Schätzungskommission bestand aus vereidigten, überörtlichen Schätzern, die sich im Rahmen der Reichsbodenschätzung orientierten. Für jede Fläche wurden anhand von Bodenproben Wertpunktzahlen ermittelt, die für die Neuzuteilung wichtig waren. Im Planwunschtermin konnte jeder seine Wünsche vorbringen. Nach der vorläufigen Einweisung fanden einige Anhörungen statt. August Spreen:
"Ich möchte hier ausdrücklich feststellen, daß der Vorstand der T.G. keinen Einfluß auf die Abfindungen der Teilnehmer hatte. Bei den Widersprüchen vor der Spruchkammer oder bei Klagen vor dem Oberlandesgericht wurde immer erst nach der Abfindung des Vorsitzenden der T.G. gefragt. - Der hatte seine Pläne in der alten Lage, abgesehen von kleinen Grenzverschiebungen, behalten. In der Versammlung am 19.9.66 wurden alle Teilnehmer über den weiteren Verlauf des Verfahrens, über Rechte und Pflichten der Beteiligten, über Planinstandsetzungen und Folgemaßnahmen unterrichtet."
Ausbau von Gewässern
Mit der Regulierung des Großen Dieckflusses war überhaupt erst die Voraussetzung für die Durchführung einer Flurbereinigung in Sielhorst gegeben. Im Zuge der Flurbereinigung wurden dann noch 45 km Gewässer mit neuen Brücken und Leitplanken ausgebaut. Mit einem Kostenaufwand von 3.354.000.-DM war dies der größte Posten im Rahmen der Flurbereinigung.
Alle Gräben und Vorfluter wurden im Verhältnis 1:2 ausgebaut, das heißt, ein Graben von 1m Tiefe hatte oben eine Breite von 2 m. Der Vorstand der T.G. und die für den Ausbau Verantwortlichen der Flurbereinigungsbehörde, besichtigten das Flurbereinigungsverfahren in Drohne und den dortigen Ausbau. Hier hatte man die Gräben im Verhältnis 1:1,5 und 1:2 ausgebaut. Bei den Gräben mit dem Verhältnis 1:1,5 hatte man zeitweise mit Fachinen oder Sohlenschalen arbeiten müssen, um Einbrüche der Böschungen zu verhindern. August Spreen:
"Für unser Verfahren beschlossen wir die breitere Lösung, auch wenn damit ein größerer Landabzug verbunden war. Die Vorteile bei der Wasserführung und Unterhaltung (Dränung und Räumung) überwogen.
Der Kleine Dieck mußte auf ganzer Länge ausgebaut werden, da er auch das Wasser aus Varl aufnehmen mußte. Auf Varler Gebiet erfolgte keine Einleitung mehr in den Großen Dieck. Wegen verbesserter Wasserführung wurde das Wasser im Kleinen Dieck auf weiter Strecke, etwa parallel zum Großen Dieck, geführt. Seine Einmündung erfolgte nun erst auf Ströher Gebiet, früher war dies in der "Kattwiehe" der Fall gewesen. Um das Sielhorster Gebiet vor Überschwemmungen zu schützen, wurde am Wasserkreuz an der Grenze zu Varl eine Druckrohrleitung eingebaut, die nur eine bestimmte Menge Wasser durchließ. Zum weiteren Schutz wurde der Vorfluter, der das Hochwasser bei Tielbürger in den Großen Dieck einleitet, verwallt. Im Norden unseres Flurbereinigungsgebietes mußten wir den Entlaster ausbauen, um einen großen Teil von Wasser aus Oppenwehe dem Tielger Bruchgraben zuführen zu können. Der Entlaster war so in erster Linie ein Transporter. Diese hier geschilderten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen bedingten hohe Ausbaukosten, die eine höhere Bezuschussung rechtfertigten. Ich komme an anderer Stelle darauf zurück. Eine Begebenheit am Rande sei hier noch erwähnt. Nach der Erneuerung der Brücke über den Kleinen Dieck bei Mönkedieck, wurde der hier früher ansässige Eisvogel nicht mehr gesehen. Um so erstaunter war ich, als ich schon bald nach dem Ausbau diesen seltenen und bunten Vogel an anderer Stelle beobachten konnte. Wo?- Das wird nicht verraten, um diesen seltenen Vogel nicht zu stören."
Anpflanzungen im Rahmen des Verfahrens
Zu den Nachteilen einer Flurbereinigung gehört es, daß Bäume und Sträucher oft notgedrungen den Maßnahmen der Rekultivierung von Flächen zum Opfer fallen. Im Flurbereinigungsverfahren von Sielhorst legte man daher größten Wert auf Neuanpflanzungen, um der Landschaft ihren ursprünglichen Reiz zu erhalten. Um die Anpflanzungen bemüht hatte sich vor allen Dingen auch der Vorsitzende der T.G., August Spreen. Der Landschaftsbund, der die Pflanzen lieferte, die Stadt Rahden (früher Gemeinde Sielhorst) und die Flurbereinigungsbehörden zogen gemeinsam an einem Strick.
So konnten in zwei Jahren über 25000 Bäume und Sträucher in Sielhorst neu gepflanzt werden. Diese Anpflanzungen erfolgten an Flußläufen, an Gräben und an Wegen und Straßen. Dies geschah teils als Einzelpflanzungen, als Gruppen- oder Buschpflanzungen (Vogelschutzgehölz) oder auch als Windschutzhecken. Der Gartenarchitekt Brinkschmidt-Herford hatte in Zusammenarbeit mit den hiesigen Stellen die Pflanzstellen festgelegt. Zum überwiegenden Teil wurden Laubholzarten gepflanzt, so z. B. Eschen, Ahorn, Erlen, Ulmen, Pappeln, und Stieleichen. Dazu kamen noch 5000 Fichten. So wurde in Sielhorst auch den Belangen der Natur Rechnung getragen.
Wie auf dem obigen Foto zu sehen, mußten auch große Eichen dem Flurbereinigungsverfahren weichen. Dieses war sicher nicht immer einfach zu entscheiden, jedoch ist durch die Neubepflanzung gewährleistet, daß auch im Rahmen der Generationsverpflichtung, ein dauerhafter Pflanzenbewuchs erhalten bleibt.
Schlußfeststellung des Verfahrens in Sielhorst
Zur Schlußfeststellung trat der Vorstand der T.G. am 10.4.84 in der Gaststätte Wagenfeld zu seiner letzten Sitzung zusammen. Ich verweise hier auf den folgenden Bericht aus der Presse:
Flurbereinigung in Sielhorst beendet
Verfahren dauerte insgesamt zwei Jahrzehnte
Sielhorst (LK). Zu seiner letzten Sitzung trat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Sielhorst in der Gastwirtschaft Wagenfeld im Ortsteil Sielhorst zusammen. Der Vorsitzende des Vorstandes, August Spreen, begrüßte die Vorstandsmitglieder, die Vertreter der Flurbereinigungsbehörde und die Vertreter der Stadt Rahden zu dieser letzten Sitzung und brachte zum Ausdruck, daß man es sich schuldig sei, die langjährige gute Zusammenarbeit in diesem Kreise zum Abschluß zu bringen.
Besonders begrüßte er den ehemaligen Verfahrensleiter, Erich Schulze-Balhorn, der heute als Leiter des Amtes für Agrarordnung Warburg zur Teilnahme an dieser Veranstaltung von Warburg nach Sielhorst angereist war. Sein Gruß galt auch Franz Danzebrink, der nach Auflösung des Amtes für Agrarordnung Minden als Leiter des Amtes für Agrarordnung Bielefeld nunmehr auch für die Flurbereinigungsverfahren des Kreises Minden-Lübbecke zuständig ist.
Danach gab Spreen einen kurzen Rückblick über den Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens Sielhorst. Gegenstand des Termines war auch, seitens des Vorstandes dem Kassenführer der Flurbereinigungskasse für das Rechnungsjahr 1983 Entlastung zu erteilen, was dann auch einstimmig erfolgte. Hierzu wurde vom Amt für Agrarordnung ein Überblick über die finanzielle Lage beim Abschluß des Flurbereinigungsverfahrens Sielhorst gegeben.
Franz Danzebrink gab dann einen kurzen Überblick über die in der Flurbereinigung Sielhorst durchgeführten Ausbaumaßnahmen und dankte allen, die an diesem Gemeinschaftswerk mitgewirkt haben. Ein besonderer Dank galt den Mitgliedern des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, die ehrenamtlich sich in diesem Verfahren für die Belange der Teilnehmer eingesetzt haben, an der Spitze dem sehr aktiven Vorsitzenden August Spreen, der als Pädagoge sich für diese ehrenamtliche Aufgabe bereitgestellt hatte. Danzebrink machte keinen Hehl daraus, daß sicherlich auch gerade in der Planungsphase unterschiedliche Meinungen zwischen dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und der Flurbereinigungsbehörde aufgetreten seien. Es sei aber eine Genugtuung festzustellen, daß zum Schluß des Verfahrens man einhellig der Auffassung wäre, gemeinsam ein gutes Werk vollbracht zu haben. Sein besonderer Dank galt daher auch den beteiligten Dienststellen, insbesondere der Stadt Rahden und der Kassenverwaltung der Flurbereinigung.
Im Verlauf der Sitzung wurden noch verschiedene Details aus dem Verfahrensablauf zum besten gegeben, woran sich besonders der Vorsitzende beteiligte, der auch den Termin bestens vorbereitet hatte. Bei Gesprächen über verschiedene Besonderheiten erinnerte man sich besonders an die Ursache für die Einleitung. Es waren die großen Hochwasserereignisse in den fünfziger Jahren; besonders im August 1956 waren weite Landstriche von den über die Ufer getretenen Wassermassen der Großen Aue und anderer Gewässer überschwemmt. Zahlreiche Gehöfte waren von der Außenwelt abgeschnitten bzw. konnten nur mittels Booten erreicht werden. Staatsminister a. D. Gustav Niermann war es damals, der sich unermüdlich um Maßnahmen bemühte, durch welche die Gefahren für Mensch und Tier beseitigt werden konnten. Das führte dazu, daß zur Regulierung der Großen Aue in den sechziger Jahren eine Gruppe von Flurbereinigungsverfahren eingeleitet wurden, zu der auch das Verfahren Sielhorst mit 1498 ha gehörte. Die Flurbereinigung Sielhorst wurde am 10. Januar 1963 eingeleitet. Während die Ausbauarbeiten und die Zuteilung der neuen Grundstücke bereits im Jahre 1969 zum Abschluß kamen, dauert die Phase der Berichtigung der öffentlichen Bücher wie z. B. Liegenschaftskataster und Grundbuch bis heute an. So konnte nun am 30. November 1983 die Schlußfeststellung erlassen werden. Damit gilt das Flurbereinigungsverfahren Sielhorst als abgeschlossen.
Schlußsatz August Spreen:
"Ich glaube, daß man die Flurbereinigung als das "Jahrhundertwerk" für die Gemeinde Sielhorst bezeichnen kann. Ich freue mich, an diesem Werk mitgewirkt zu haben. Ich danke allen, die uns in diesen für Sielhorst so wichtigen Jahren unterstützt und geholfen haben."
Flurbereinigung Sielhorst
Einleitungsbeschluß: 10. Januar 1963
Größe : 1,4980 ha
Beteiligte : 342
Bodenklimazahl: 27
Schätzung vom 10. September bis 7. Oktober 1963
Feststellung des Wege- und Gewässerplanes: 12. Mai 1965 bzw. 28. Juli 1966
Planwunschtermin: vom 10. bis 20. Mai 1965
Zuschußsatz: 90 %
Landabzug nach § 47 FlurbG.:
Teilgebiet I (Sielhorst ) = 3,2 %
Teilgebiet II ( Preußisch Ströhen ) = 3,8 %
Anhörung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes: vom 17. bis 28. April 1967
Vorläufige Besitzeinweisung: 25. August 1966
Vorzeitige Ausführungsanordnung: 15. Oktober 1969
Widersprüche bei der Spruchstelle: 10
Klagen beim OVG. : 3
Kosten
| Befestigung von Wirtschaftswegen: |
36,3 km |
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| davon mit Schwarzdecke: |
21,6 km |
= 1.489.000,- DM |
| mit Schotter: |
12,4 km |
|
| mit Abraum: |
2,3 km |
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| Ausbau von Gewässern: |
45,0 km
9 Brücken |
= 3.354.000,- DM |
| Instandsetzung von Grundstücken: |
68,8 ha |
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| Dränung : |
36,1ha |
= 549.000,- DM |
Sonstige Kosten (Vermessung, Entschädigungen u.s.w.) 737.000,-- DM
Für den Ausbau von Kreisstraßen wurden vom Kreis  23 Morgen (5,75 ha) Grund aufgekauft.
Die Schlußfeststellung erfolgte am 30. November 1983.

Sielhorster Erinnerungen
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